Ratgeber

E-Rechnung für Kanzleien

E-Rechnungspflicht, XRechnung und ZUGFeRD, Anwaltsrechnung nach § 10 RVG und die Umstellung in der Kanzlei – verständlich erklärt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht und der europäischen Norm EN 16931 entspricht (§ 14 Abs. 1 UStG).
  • Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen im Inland E-Rechnungen empfangen können, für die Ausstellung gelten Übergangsfristen bis Ende 2027 (§ 27 Abs. 38 UStG).
  • Auch die Anwaltsrechnung an unternehmerische Mandanten fällt unter die Pflicht und muss zugleich die Anforderungen an die Berechnung nach § 10 RVG erfüllen.

Worum es in diesem Ratgeber geht

Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die E-Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern verpflichtend gemacht. Kanzleien sind davon doppelt betroffen: als Empfänger von Rechnungen ihrer Lieferanten und Dienstleister und als Aussteller von Honorarrechnungen an Mandanten, die Unternehmer sind.

Dieser Ratgeber erklärt, ab wann welche Pflicht gilt, worin sich die Formate XRechnung und ZUGFeRD unterscheiden und wie sich die Pflichtangaben des Umsatzsteuergesetzes mit den Vorgaben des § 10 RVG vereinbaren lassen. Er zeigt außerdem, wann eine E-Rechnung an Mandanten entbehrlich ist, etwa bei Verbrauchern.

Für den Rechnungseingang geht es um Empfang, Prüfung und Aufbewahrung nach den GoBD. Ein Fahrplan beschreibt, wie Sie die Umstellung in der Kanzlei planen und testen. Die Beiträge erläutern die Rechtslage allgemein und ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Verwaltungsanweisungen und Übergangsregeln können sich ändern; prüfen Sie daher die jeweils aktuelle Fassung.

E-Rechnungspflicht für Anwälte: Was gilt ab wann?

Seit 2025 müssen Kanzleien E-Rechnungen empfangen können, die Ausstellungspflicht greift gestaffelt bis 2028. Der Beitrag erklärt die Übergangsfristen und die wichtigsten Ausnahmen wie Kleinbetragsrechnungen. Ausführlich: E-Rechnungspflicht für Anwälte: Was gilt ab wann?.

XRechnung oder ZUGFeRD: Welches Format passt zur Kanzlei?

XRechnung ist reines XML, ZUGFeRD verbindet ein PDF mit eingebetteten XML-Daten. Sie erfahren, welche ZUGFeRD-Profile die Anforderungen erfüllen und nach welchen Kriterien die Kanzlei ihr Format wählt. Ausführlich: XRechnung oder ZUGFeRD: Welches Format passt zur Kanzlei?.

Die Anwaltsrechnung als E-Rechnung

Die Anwaltsrechnung muss die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG und die Anforderungen des § 10 RVG erfüllen. Der Beitrag zeigt, wie das in einer E-Rechnung gelingt und was für Vorschuss, Schlussrechnung und Auslagen gilt. Ausführlich: Die Anwaltsrechnung als E-Rechnung.

E-Rechnung an Mandanten: Unternehmer oder Verbraucher?

Die Pflicht zur E-Rechnung hängt davon ab, ob der Mandant Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht. Der Beitrag behandelt Verbraucher, gemischte Mandate und Rechnungen, die eine Rechtsschutzversicherung bezahlt. Ausführlich: E-Rechnung an Mandanten: Unternehmer oder Verbraucher?.

E-Rechnungen empfangen, prüfen und aufbewahren

Für den Empfang genügt in der Regel ein E-Mail-Postfach, entscheidend sind Lesbarkeit, Prüfung und Aufbewahrung im Originalformat. Der Beitrag erklärt, wie die Kanzlei eingehende E-Rechnungen GoBD-konform verarbeitet. Ausführlich: E-Rechnungen empfangen, prüfen und aufbewahren.

Umstellung auf die E-Rechnung: ein Fahrplan für Kanzleien

Die Umstellung beginnt mit einer Bestandsaufnahme aller Rechnungswege. Der Fahrplan führt über Software und Abläufe bis zum Test und zur Information der Mandanten. Ausführlich: Umstellung auf die E-Rechnung: ein Fahrplan für Kanzleien.

Alle Themen im Überblick

E-Rechnungspflicht für Anwälte: Was gilt ab wann?

Seit wann müssen Kanzleien E-Rechnungen empfangen, ab wann ausstellen? Pflichten, Übergangsfristen und Ausnahmen im Überblick.

XRechnung oder ZUGFeRD: Welches Format passt zur Kanzlei?

Was unterscheidet XRechnung und ZUGFeRD, welche Profile genügen den Anforderungen, und welches Format eignet sich für Anwaltsrechnungen?

Die Anwaltsrechnung als E-Rechnung

Wie passen die Anforderungen des § 10 RVG und die Pflichtangaben nach § 14 UStG in eine E-Rechnung? Vorschuss, Schlussrechnung, Auslagen.

E-Rechnung an Mandanten: Unternehmer oder Verbraucher?

Wann eine E-Rechnung an Mandanten Pflicht ist und wann nicht: Unternehmer, Verbraucher, gemischte Mandate und Rechnungen an Versicherer.

E-Rechnungen empfangen, prüfen und aufbewahren

Wie Kanzleien eingehende E-Rechnungen empfangen, lesbar machen, prüfen und GoBD-konform aufbewahren.

Umstellung auf die E-Rechnung: ein Fahrplan für Kanzleien

Schritt für Schritt zur E-Rechnung: Bestandsaufnahme, Software und Abläufe, Test, Information der Mandanten.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Seit wann müssen Kanzleien E-Rechnungen empfangen können?

Kanzleien müssen E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025 empfangen können. Für die Empfangspflicht sieht das Gesetz keine Übergangsfrist vor, sie gilt also unabhängig von Umsatz und Größe der Kanzlei. Ausführlich: E-Rechnungspflicht für Anwälte: Was gilt ab wann?.

Was unterscheidet XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung und ZUGFeRD unterscheiden sich vor allem in der Darstellung: XRechnung ist ein reiner strukturierter Datensatz, ZUGFeRD ein hybrides Format aus PDF und eingebetteter XML-Datei. Beide setzen die europäische Norm EN 16931 um. Ausführlich: XRechnung oder ZUGFeRD: Welches Format passt zur Kanzlei?.

Welche Pflichtangaben gelten für die Anwaltsrechnung?

Für die Anwaltsrechnung gelten zwei Kataloge nebeneinander: die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG und die gebührenrechtlichen Angaben nach § 10 Abs. 2 RVG. Die E-Rechnung muss die umsatzsteuerlichen Angaben in den strukturierten Daten abbilden. Ausführlich: Die Anwaltsrechnung als E-Rechnung.

Wann ist eine E-Rechnung an Mandanten Pflicht?

Eine E-Rechnung an Mandanten ist Pflicht, wenn der Mandant Unternehmer ist, die anwaltliche Leistung für sein Unternehmen bezieht und beide Seiten im Inland ansässig sind. Außerdem müssen die Übergangsfristen des § 27 Abs. 38 UStG abgelaufen sein. Ausführlich: E-Rechnung an Mandanten: Unternehmer oder Verbraucher?.

Wie empfängt die Kanzlei E-Rechnungen?

Die Kanzlei kann E-Rechnungen über ein E-Mail-Postfach empfangen. Nach den FAQ des Bundesfinanzministeriums genügt ein E-Mail-Postfach grundsätzlich, um die gesetzliche Empfangsbereitschaft sicherzustellen. Daneben kommen Portale, elektronische Schnittstellen und Netzwerke wie Peppol in Betracht; die Kanzlei muss eine Verarbeitung und Archivierung der strukturierten Daten organisieren. Ausführlich: E-Rechnungen empfangen, prüfen und aufbewahren.

Bestandsaufnahme: Wo entstehen und wo landen Rechnungen?

Die Bestandsaufnahme klärt, auf welchen Wegen Rechnungen die Kanzlei erreichen und verlassen. Erst danach lässt sich entscheiden, welche Abläufe und welche Software angepasst werden müssen. Ausführlich: Umstellung auf die E-Rechnung: ein Fahrplan für Kanzleien.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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