Das Wichtigste in Kürze
- Die anwaltliche Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO ist durch § 203 StGB strafbewehrt und gilt auch für jede Form der Datenverarbeitung in der Kanzlei.
- Externe IT-Dienstleister dürfen Kanzleien nach § 43e BRAO einsetzen, wenn sie sorgfältig ausgewählt und in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
- Neben dem Berufsrecht gilt das Datenschutzrecht: Verarbeitet ein Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag, ist zusätzlich ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO nötig.
Worum es in diesem Ratgeber geht
Dieser Ratgeber richtet sich an Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Kanzleimitarbeitende, die Kanzlei-IT auswählen, betreiben oder verantworten. Er erklärt, welche berufsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben für Software, Cloud-Dienste, Fernwartung und die Organisation von Akten gelten.
Im Mittelpunkt stehen die Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO und § 203 StGB, die Einbindung von Dienstleistern nach § 43e BRAO, die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie die Vermeidung von Interessenkollisionen nach § 43a Abs. 4 BRAO. Hinzu kommen praktische Fragen: Wie prüfen Sie Kollisionen, wann brauchen Sie eine Ethical Wall, und worauf achten Sie bei Cloud-Software?
Die Beiträge geben einen sachlichen Überblick über Normen und typische Abläufe. Sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall, zumal sich Berufsrecht, Satzungsrecht und Rechtsprechung laufend weiterentwickeln. Jeder Beitrag nennt die maßgeblichen Normen und beschreibt typische Abläufe, damit Sie Ihre eigene Kanzleiorganisation daran messen können.
§ 43e BRAO: IT-Dienstleister in der Kanzlei
Seit 2017 regelt § 43e BRAO ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen Kanzleien externe Dienstleister einbinden dürfen. Der Beitrag erklärt, wer als Dienstleister gilt, was die Verpflichtung in Textform enthalten muss und wie Unterauftragnehmer einbezogen werden. Ausführlich: § 43e BRAO: IT-Dienstleister in der Kanzlei.
Verschwiegenheit und § 203 StGB in der digitalen Kanzlei
Die Verschwiegenheit ist nicht nur Berufspflicht, sondern strafbewehrt. Der Beitrag zeigt, wer nach § 203 StGB verpflichtet ist, wann ein Offenbaren vorliegt und welche Maßnahmen in der digitalen Kanzlei naheliegen. Ausführlich: Verschwiegenheit und § 203 StGB in der digitalen Kanzlei.
Interessenkollision prüfen: § 43a Abs. 4 BRAO und § 3 BORA
Vor jeder Mandatsannahme steht die Frage, ob widerstreitende Interessen vorliegen. Der Beitrag beschreibt die Maßstäbe des § 43a Abs. 4 BRAO und des § 3 BORA sowie einen praxistauglichen Ablauf mit Dokumentation. Ausführlich: Interessenkollision prüfen: § 43a Abs. 4 BRAO und § 3 BORA.
Ethical Wall: vertrauliche Akten abschotten
Manchmal müssen einzelne Akten innerhalb der Kanzlei abgeschottet werden. Der Beitrag erläutert Zweck und Grenzen einer Ethical Wall und ihre organisatorische und technische Umsetzung. Ausführlich: Ethical Wall: vertrauliche Akten abschotten.
Auftragsverarbeitung in der Kanzlei (Art. 28 DSGVO)
Nicht jeder Dienstleister ist Auftragsverarbeiter, aber viele IT-Anbieter sind es. Der Beitrag klärt, wann Art. 28 DSGVO greift, welche Inhalte der Vertrag braucht und wie er mit der Verpflichtung nach § 43e BRAO zusammenpasst. Ausführlich: Auftragsverarbeitung in der Kanzlei (Art. 28 DSGVO).
Cloud-Software in der Anwaltskanzlei
Cloud-Software ist für Kanzleien kein Tabu, verlangt aber eine sorgfältige Auswahl. Der Beitrag ordnet die berufsrechtliche Zulässigkeit ein und bietet eine Checkliste für die Anbieterwahl. Ausführlich: Cloud-Software in der Anwaltskanzlei.
Alle Themen im Überblick
§ 43e BRAO: IT-Dienstleister in der Kanzlei
Wann dürfen Kanzleien externe IT-Dienstleister einsetzen? Pflichten nach § 43e BRAO, Verpflichtungserklärung und Kettenverpflichtung.
Verschwiegenheit und § 203 StGB in der digitalen Kanzlei
Was bedeutet die strafbewehrte Verschwiegenheit für E-Mail, Cloud und Fernwartung? § 203 StGB und die Praxis der Kanzlei-IT.
Interessenkollision prüfen: § 43a Abs. 4 BRAO und § 3 BORA
Wie prüfen Kanzleien Interessenkollisionen vor der Mandatsannahme? Maßstäbe, Ablauf und Dokumentation der Kollisionsprüfung.
Ethical Wall: vertrauliche Akten abschotten
Wann braucht eine Kanzlei eine Ethical Wall, und wie wird sie organisatorisch und technisch umgesetzt?
Auftragsverarbeitung in der Kanzlei (Art. 28 DSGVO)
Wann braucht die Kanzlei einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, und wie verhält er sich zur Verpflichtung nach § 43e BRAO?
Cloud-Software in der Anwaltskanzlei
Dürfen Kanzleien Cloud-Software nutzen? Berufsrecht, Datenschutz, Serverstandort und worauf bei der Auswahl zu achten ist.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Wer gilt als Dienstleister?
Dienstleister im Sinne des § 43e BRAO ist jede andere Person oder Stelle, die Sie im Rahmen Ihrer Berufsausübung mit Dienstleistungen beauftragen. Entscheidend ist, dass der Dienstleister dabei Zugang zu Tatsachen erhalten kann, die der Verschwiegenheit unterliegen. Ausführlich: § 43e BRAO: IT-Dienstleister in der Kanzlei.
Wer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet?
Zur Verschwiegenheit verpflichtet sind zunächst Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte selbst, die in § 203 Abs. 1 StGB ausdrücklich genannt sind. Berufsrechtlich folgt dieselbe Pflicht aus § 43a Abs. 2 BRAO und § 2 BORA. Ausführlich: Verschwiegenheit und § 203 StGB in der digitalen Kanzlei.
Wann liegt eine Interessenkollision vor?
Eine Interessenkollision liegt vor, wenn Sie in derselben Rechtssache für einen Mandanten tätig werden sollen, dessen Interessen denen eines anderen, bereits beratenen oder vertretenen Mandanten widerstreiten. Maßstab sind § 43a Abs. 4 BRAO und ergänzend § 3 BORA. Ausführlich: Interessenkollision prüfen: § 43a Abs. 4 BRAO und § 3 BORA.
Wozu dient eine Ethical Wall?
Eine Ethical Wall dient dazu, vertrauliche Informationen zu einem Mandat von bestimmten Personen innerhalb derselben Kanzlei fernzuhalten. Sie wird auch als Chinese Wall oder Informationsbarriere bezeichnet. Ausführlich: Ethical Wall: vertrauliche Akten abschotten.
Wann liegt Auftragsverarbeitung vor?
Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag der Kanzlei verarbeitet und dabei an deren Weisungen gebunden ist. Die Kanzlei bleibt Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und entscheidet über Zweck und Mittel. Ausführlich: Auftragsverarbeitung in der Kanzlei (Art. 28 DSGVO).
Ist Cloud-Software berufsrechtlich zulässig?
Ja, Cloud-Software ist berufsrechtlich zulässig, sofern Sie die Vorgaben des § 43e BRAO einhalten. Die Vorschrift wurde 2017 gerade geschaffen, um die Einbindung externer Dienstleister, einschließlich Cloud-Anbietern, rechtssicher zu ermöglichen. Ausführlich: Cloud-Software in der Anwaltskanzlei.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 43a BRAO – Grundpflichten
- § 43e BRAO – Inanspruchnahme von Dienstleistungen
- § 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen
- § 2 BORA – Verschwiegenheit
- Art. 28 DSGVO – Auftragsverarbeiter
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.