Ratgeber

Forderungsmanagement: Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

Forderungen berechnen, gerichtlich geltend machen und vollstrecken: der Ratgeber zu Verzug, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verzugszinsen setzen Verzug voraus, der in der Regel durch Mahnung nach Fälligkeit oder nach der 30-Tage-Regel eintritt (§ 286 BGB).
  • Das gerichtliche Mahnverfahren führt bei unbestrittenen Geldforderungen ohne mündliche Verhandlung zu einem Vollstreckungstitel (§§ 688 ff. ZPO).
  • Zahlungen des Schuldners werden ohne abweichende Bestimmung zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet (§ 367 BGB).

Worum es in diesem Ratgeber geht

Dieser Ratgeber richtet sich an Anwältinnen, Anwälte und Kanzleimitarbeitende, die Geldforderungen für Mandanten beitreiben. Er folgt dem typischen Weg einer Forderung: vom Verzug über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Die Texte sind so aufgebaut, dass Sie die einzelnen Schritte auch unabhängig voneinander nachschlagen können.

Im Mittelpunkt stehen die Fragen, die im Kanzleialltag immer wieder auftauchen. Ab wann laufen Zinsen und in welcher Höhe? Wann eignet sich das Mahnverfahren, und welche Fristen gelten nach dem Mahnbescheid? Welche Vollstreckungsmaßnahmen stehen mit dem Titel zur Verfügung, und wer trägt die Kosten?

Ein eigener Beitrag behandelt das Forderungskonto. Denn wer Hauptforderung, Zinsen, Kosten und Teilzahlungen sauber verbucht, vermeidet Rechenfehler, Einwendungen des Schuldners und Rückfragen des Gerichts. Die Beiträge erklären die gesetzlichen Grundlagen allgemein und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnen

Wann gerät ein Schuldner in Verzug, und welcher Zinssatz gilt für Verbraucher und für Unternehmen? Der Beitrag erklärt die Voraussetzungen nach § 286 BGB, die Zinssätze nach § 288 BGB und zeigt eine Rechnung, die ohne feste Annahme zum Basiszinssatz auskommt. Ausführlich: Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnen.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ist der schnellste Weg zum Titel, wenn der Schuldner nicht widerspricht. Lesen Sie, für welche Forderungen es sich eignet, wie der Ablauf aussieht und was Widerspruch und Einspruch bewirken. Ausführlich: Das gerichtliche Mahnverfahren.

Vom Mahnbescheid zum Vollstreckungsbescheid

Nach der Zustellung des Mahnbescheids laufen zwei Fristen, die Sie im Blick behalten müssen. Der Beitrag erklärt den Antrag auf Vollstreckungsbescheid und was der Titel anschließend ermöglicht. Ausführlich: Vom Mahnbescheid zum Vollstreckungsbescheid.

Zwangsvollstreckung im Überblick

Titel, Klausel, Zustellung: Ohne diese drei Voraussetzungen beginnt keine Vollstreckung. Der Überblick stellt die wichtigsten Maßnahmen vor und erklärt, wer die Kosten trägt. Ausführlich: Zwangsvollstreckung im Überblick.

Das Forderungskonto: Hauptforderung, Zinsen und Kosten

Ein Forderungskonto zeigt jederzeit, was der Schuldner noch schuldet und warum. Der Beitrag erklärt, was hineingehört, wie Zahlungen nach § 367 BGB verrechnet werden und wie Sie die Aufstellung verständlich gestalten. Ausführlich: Das Forderungskonto: Hauptforderung, Zinsen und Kosten.

Alle Themen im Überblick

Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnen

Wie hoch sind Verzugszinsen, und ab wann laufen sie? Basiszinssatz, Zinssätze nach § 288 BGB und ein Rechenbeispiel.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Wie läuft das gerichtliche Mahnverfahren ab? Antrag, Mahnbescheid, Widerspruch und Vollstreckungsbescheid nach §§ 688 ff. ZPO.

Vom Mahnbescheid zum Vollstreckungsbescheid

Was passiert nach dem Mahnbescheid? Fristen, Antrag auf Vollstreckungsbescheid und der Weg zum Titel.

Zwangsvollstreckung im Überblick

Welche Wege der Zwangsvollstreckung gibt es? Titel, Klausel, Zustellung und die wichtigsten Vollstreckungsmaßnahmen.

Das Forderungskonto: Hauptforderung, Zinsen und Kosten

Wie wird ein Forderungskonto geführt? Verrechnung von Zahlungen, Zinsen und Kosten nachvollziehbar dargestellt.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wann tritt Verzug ein?

Nach § 286 Abs. 1 BGB setzt Verzug grundsätzlich Fälligkeit, Durchsetzbarkeit, eine Mahnung und ausbleibende Leistung voraus, soweit nicht eine gesetzliche Ausnahme von der Mahnungspflicht greift. Besteht eine wirksam erhobene, den Anspruch hemmende Einrede wie ein durchgreifendes Zurückbehaltungsrecht, kann dies den Verzug ausschließen; die Rechtsfolgen richten sich nach Art und Umfang der Einrede. Die Forderung und etwaige Einwendungen sind deshalb vor der automatischen Zinsberechnung zu prüfen. Ausführlich: Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnen.

Für welche Forderungen eignet sich das gerichtliche Mahnverfahren?

Das Mahnverfahren eignet sich für Geldforderungen, bei denen Sie keinen Widerspruch des Schuldners erwarten. Zulässig ist es nur für Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro (§ 688 Abs. 1 ZPO). Das Gericht prüft nicht, ob der Anspruch besteht, sondern nur die formellen Voraussetzungen. Ausführlich: Das gerichtliche Mahnverfahren.

Welche Frist läuft nach der Zustellung des Mahnbescheids?

Nach der Zustellung des Mahnbescheids läuft zunächst die zweiwöchige Widerspruchsfrist des Schuldners (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Vor ihrem Ablauf dürfen Sie den Vollstreckungsbescheid nicht beantragen (§ 699 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Das Zustellungsdatum teilt Ihnen das Mahngericht mit. Ausführlich: Vom Mahnbescheid zum Vollstreckungsbescheid.

Welche Voraussetzungen hat die Zwangsvollstreckung?

Die Zwangsvollstreckung setzt einen vollstreckbaren Titel, eine Vollstreckungsklausel und die Zustellung voraus. Titel sind vor allem Endurteile (§ 704 ZPO) sowie die weiteren Titel des § 794 ZPO, etwa Vollstreckungsbescheide, Prozessvergleiche und notarielle Urkunden mit Unterwerfungserklärung. Ausführlich: Zwangsvollstreckung im Überblick.

Was gehört in ein Forderungskonto?

Ins Forderungskonto gehören alle Posten, die der Schuldner zahlen muss, und alle Zahlungen, die er geleistet hat. Grundlage ist die Hauptforderung mit Rechnungsdatum, Fälligkeit und gegebenenfalls Titel. Bei mehreren Rechnungen führen Sie jede Forderung einzeln, damit Sie Zahlungen nach § 366 BGB zuordnen können. Ausführlich: Das Forderungskonto: Hauptforderung, Zinsen und Kosten.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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