Das Forderungskonto: Hauptforderung, Zinsen und Kosten

Wie wird ein Forderungskonto geführt? Verrechnung von Zahlungen, Zinsen und Kosten nachvollziehbar dargestellt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Forderungskonto erfasst Hauptforderung, Zinsen, Kosten und Zahlungen chronologisch und zeigt jederzeit den offenen Saldo.
  • Ohne abweichende Bestimmung wird eine Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet (§ 367 Abs. 1 BGB).
  • Bestehen mehrere Forderungen, bestimmt der Schuldner, welche er tilgt, hilfsweise gilt die gesetzliche Reihenfolge (§ 366 BGB).

Dieser Beitrag gehört zum Ratgeber Forderungsmanagement: Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung. Verwandte Themen: Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnen und Das gerichtliche Mahnverfahren.

Was ins Forderungskonto gehört

Ins Forderungskonto gehören alle Posten, die der Schuldner zahlen muss, und alle Zahlungen, die er geleistet hat. Grundlage ist die Hauptforderung mit Rechnungsdatum, Fälligkeit und gegebenenfalls Titel. Bei mehreren Rechnungen führen Sie jede Forderung einzeln, damit Sie Zahlungen nach § 366 BGB zuordnen können.

Zinsen erfassen Sie mit Zinssatz, Zinsbeginn und Zeitraum. Bei Verzugszinsen hängt der Satz vom Basiszinssatz ab, der sich halbjährlich ändert (§ 247 BGB). Das Konto muss diese Wechsel abbilden, sonst stimmt die Zinsberechnung nicht.

Kosten führen Sie getrennt nach ihrer Herkunft: vorgerichtliche Kosten wie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB, Kosten des Mahnverfahrens, gerichtlich festgesetzte Kosten und Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO. Kennzeichnen Sie, welche Beträge bereits tituliert sind und welche nicht. Das erleichtert jede spätere Forderungsaufstellung gegenüber Gericht oder Gerichtsvollzieher.

  • Hauptforderungen mit Fälligkeit und Titelbezug
  • Zinsen mit Satz, Beginn und Zeitraum
  • Vorgerichtliche Kosten
  • Kosten des gerichtlichen Verfahrens
  • Vollstreckungskosten
  • Zahlungen mit Eingangsdatum und Tilgungsbestimmung

Wie Zahlungen verrechnet werden

Reicht eine Zahlung nicht zur Tilgung der gesamten Forderung aus, ist sie nach § 367 Abs. 1 BGB grundsätzlich zunächst auf Kosten, danach auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Bestimmt der Schuldner bei Zahlung eine andere Reihenfolge, kann der Gläubiger nach § 367 Abs. 2 BGB die Annahme der Leistung ablehnen. Vor Verbuchung einer abweichend bestimmten Zahlung ist deshalb ihre Annahme und die rechtliche Anrechnung zu klären und zu dokumentieren.

Schuldet der Schuldner aus mehreren Forderungen, darf er bei der Zahlung bestimmen, welche er tilgt (§ 366 Abs. 1 BGB). Fehlt eine Bestimmung, gilt die Reihenfolge des § 366 Abs. 2 BGB: zuerst die fällige, dann die weniger gesicherte, dann die lästigere, dann die ältere Schuld, im Übrigen anteilig.

Für Verbraucherdarlehen gilt eine abweichende Reihenfolge: Kosten, dann Hauptschuld, dann Zinsen (§ 497 Abs. 3 BGB). Weil Zinsen nur auf die Hauptforderung anfallen (§ 289 BGB), wirkt sich die Reihenfolge unmittelbar auf die weitere Zinsberechnung aus. Berechnen Sie die Zinsen nach jeder Zahlung ab dem Eingangstag neu.

Das Konto für Schuldner nachvollziehbar machen

Nachvollziehbar wird ein Forderungskonto durch eine chronologische Darstellung, in der jeder Posten einzeln erscheint und jede Zahlung sichtbar verrechnet wird. Der Schuldner sollte ohne Rückfrage erkennen können, wie sich der offene Betrag zusammensetzt. Das verringert Einwendungen und beschleunigt Ratenzahlungsvereinbarungen. Verwenden Sie für wiederkehrende Posten stets dieselben Bezeichnungen, damit Schuldner und Gericht die Aufstellungen verschiedener Zeitpunkte vergleichen können.

Erbringen Rechtsanwälte Inkassodienstleistungen und machen gegenüber einer Privatperson erstmals eine Forderung geltend, verlangt § 43d Abs. 1 BRAO bestimmte Informationen in Textform, unter anderem zum Auftraggeber, zur Forderungsgrundlage sowie gegebenenfalls zur Zins- und Kostenberechnung und zur zuständigen Rechtsanwaltskammer. Absätze 2 bis 4 enthalten ergänzende Informationspflichten bei Nachfragen, Zahlungsvereinbarungen und der Aufforderung zu einem Schuldanerkenntnis.

Auch Gericht und Gerichtsvollzieher benötigen eine prüfbare Forderungsaufstellung, etwa beim Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Eine saubere Kontoführung liefert diese Aufstellung auf Knopfdruck und verhindert, dass bereits gezahlte Beträge erneut vollstreckt werden. Aktualisieren Sie den Saldo nach jedem Zahlungseingang und jeder neuen Kostenposition.

  • Posten chronologisch mit Datum auflisten
  • Zinsen je Zeitraum mit Satz und Tagen ausweisen
  • Jede Zahlung mit ihrer Verrechnung zeigen
  • Titulierte und nicht titulierte Beträge trennen
  • Aktuellen Saldo zum Stichtag angeben

Häufige Fragen kurz beantwortet

Was gehört in ein Forderungskonto?

Ins Forderungskonto gehören alle Posten, die der Schuldner zahlen muss, und alle Zahlungen, die er geleistet hat. Grundlage ist die Hauptforderung mit Rechnungsdatum, Fälligkeit und gegebenenfalls Titel. Bei mehreren Rechnungen führen Sie jede Forderung einzeln, damit Sie Zahlungen nach § 366 BGB zuordnen können.

Wie werden Zahlungen nach § 367 Abs. 1 BGB verrechnet?

Reicht eine Zahlung nicht zur Tilgung der gesamten Forderung aus, ist sie nach § 367 Abs. 1 BGB grundsätzlich zunächst auf Kosten, danach auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Bestimmt der Schuldner bei Zahlung eine andere Reihenfolge, kann der Gläubiger nach § 367 Abs. 2 BGB die Annahme der Leistung ablehnen. Vor Verbuchung einer abweichend bestimmten Zahlung ist deshalb ihre Annahme und die rechtliche Anrechnung zu klären und zu dokumentieren.

Wie mache ich ein Forderungskonto für den Schuldner nachvollziehbar?

Nachvollziehbar wird ein Forderungskonto durch eine chronologische Darstellung, in der jeder Posten einzeln erscheint und jede Zahlung sichtbar verrechnet wird. Der Schuldner sollte ohne Rückfrage erkennen können, wie sich der offene Betrag zusammensetzt. Das verringert Einwendungen und beschleunigt Ratenzahlungsvereinbarungen. Verwenden Sie für wiederkehrende Posten stets dieselben Bezeichnungen, damit Schuldner und Gericht die Aufstellungen verschiedener Zeitpunkte vergleichen können.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


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