Das Wichtigste in Kürze
- Die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das die Gebühren überwiegend nach dem Gegenstandswert bemisst (§ 2 RVG).
- Für entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen können Sie einen angemessenen Vorschuss verlangen (§ 9 RVG).
- Einfordern lässt sich die Vergütung nur mit einer ordnungsgemäßen Berechnung nach § 10 RVG; ein von der gesetzlichen Vergütung abweichendes Honorar setzt eine Vergütungsvereinbarung in Textform voraus (§ 3a RVG).
Worum es in diesem Ratgeber geht
Dieser Ratgeber richtet sich an Anwältinnen, Anwälte und Kanzleimitarbeitende, die Mandate abrechnen. Er erklärt, wie sich die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zusammensetzen, wann ein Vorschuss angefordert werden darf und welche Angaben eine Rechnung enthalten muss.
Neben der gesetzlichen Vergütung geht es um Honorare, die Sie mit Mandanten frei vereinbaren, etwa Zeithonorare oder Pauschalen. Hier entscheiden Formvorschriften darüber, ob die Vereinbarung wirksam ist. Außerdem behandelt der Ratgeber die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und zeigt, wie Sie das gesamte Kostenrisiko eines Verfahrens für die Mandantenberatung ermitteln.
Eine saubere Abrechnung sichert den Honoraranspruch, vermeidet Streit mit Mandanten und Rechtsschutzversicherern und erleichtert die Kostenfestsetzung. Die Beiträge erläutern die Systematik allgemein. Konkrete Gebührenbeträge entnehmen Sie stets der jeweils geltenden Fassung der Gebührentabellen, da der Gesetzgeber diese in Abständen anpasst.
RVG-Gebühren berechnen: Gegenstandswert und Gebührentabelle
Gegenstandswert, Gebührensatz und Gebührentabelle bilden das Grundgerüst jeder RVG-Berechnung. Der Beitrag zeigt, wie diese drei Größen zusammenwirken, und führt durch ein Rechenbeispiel mit Anrechnung. Ausführlich: RVG-Gebühren berechnen: Gegenstandswert und Gebührentabelle.
Vorschuss nach § 9 RVG
§ 9 RVG erlaubt einen angemessenen Vorschuss auf Gebühren und Auslagen. Hier erfahren Sie, wann das gilt, wo die Grenzen liegen und wie der Vorschuss später in der Schlussrechnung verrechnet wird. Ausführlich: Vorschuss nach § 9 RVG.
Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG
Wer vom RVG abweichen will, braucht eine formgerechte Vergütungsvereinbarung. Der Beitrag erklärt die Formvorschriften, vergleicht Zeithonorar und Pauschale und benennt häufige Fehler. Ausführlich: Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG.
Die Anwaltsrechnung nach § 10 RVG
Ohne ordnungsgemäße Berechnung kann die Vergütung nicht eingefordert werden. Sie erfahren, welche Angaben das RVG und das Umsatzsteuerrecht verlangen und wie Auslagen korrekt ausgewiesen werden. Ausführlich: Die Anwaltsrechnung nach § 10 RVG.
Gerichtskosten nach dem GKG
Gerichtskosten folgen einer eigenen Systematik aus Streitwert, Kostenverzeichnis und Gebührentabelle. Der Beitrag erläutert Berechnung, Fälligkeit und die Frage, wer die Kosten am Ende trägt. Ausführlich: Gerichtskosten nach dem GKG.
Prozesskostenrisiko berechnen
Für die Entscheidung über eine Klage braucht der Mandant eine realistische Kostenschätzung. Hier lesen Sie, welche Positionen zum Risiko gehören, wie es sich über die Instanzen entwickelt und wie Sie es verständlich vermitteln. Ausführlich: Prozesskostenrisiko berechnen.
Alle Themen im Überblick
RVG-Gebühren berechnen: Gegenstandswert und Gebührentabelle
Wie berechnen sich Anwaltsgebühren nach dem RVG? Gegenstandswert, Gebührentabelle und Gebührensätze mit Beispiel.
Vorschuss nach § 9 RVG
Wann und in welcher Höhe dürfen Anwälte einen Vorschuss verlangen? § 9 RVG und die Praxis der Vorschussrechnung.
Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG
Was muss eine Vergütungsvereinbarung enthalten? Formvorschriften nach § 3a RVG, Zeithonorar und Pauschalen.
Die Anwaltsrechnung nach § 10 RVG
Welche Angaben muss eine Anwaltsrechnung enthalten? Anforderungen nach § 10 RVG und Umsatzsteuerrecht.
Gerichtskosten nach dem GKG
Wie hoch sind die Gerichtskosten, und wann werden sie fällig? Das GKG und die Kostentabelle im Überblick.
Prozesskostenrisiko berechnen
Was kostet ein Verfahren, wenn es verloren geht? So berechnen Kanzleien das Prozesskostenrisiko für die Mandantenberatung.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Welche Rolle spielt der Gegenstandswert?
Der Gegenstandswert bestimmt, aus welcher Wertstufe der Gebührentabelle Sie die Gebühr ablesen, und damit die Höhe der Wertgebühren. Nach § 2 Abs. 1 RVG werden die Gebühren nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Ausführlich: RVG-Gebühren berechnen: Gegenstandswert und Gebührentabelle.
Wann kann ich einen Vorschuss nach § 9 RVG verlangen?
Einen Vorschuss können Sie grundsätzlich ab Beginn des Mandats und zu jedem späteren Zeitpunkt verlangen. § 9 RVG knüpft an die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen an; die Fälligkeit der Vergütung nach § 8 RVG muss dafür nicht eingetreten sein. Ausführlich: Vorschuss nach § 9 RVG.
Welche Form ist vorgeschrieben?
Eine Vergütungsvereinbarung muss nach § 3a Abs. 1 RVG in Textform geschlossen werden. Textform bedeutet eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Person des Erklärenden genannt ist (§ 126b BGB); eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Ausführlich: Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG.
Welche Pflichtangaben verlangt § 10 RVG für die Anwaltsrechnung?
Für die Einforderung der Vergütung verlangt § 10 Abs. 1 RVG eine Berechnung in Textform, die dem Auftraggeber vom Rechtsanwalt oder auf dessen Veranlassung mitgeteilt wird. Eine eigenhändige Unterschrift ist seit dem 17. Juli 2024 nicht mehr erforderlich. Die Berechnung muss außerdem die Angaben nach § 10 Abs. 2 RVG enthalten. Ausführlich: Die Anwaltsrechnung nach § 10 RVG.
Wie berechnen sich Gerichtskosten nach dem GKG?
Gerichtskosten setzen sich aus Gebühren und Auslagen zusammen und berechnen sich in der Regel nach dem Streitwert. Aus der Gebührentabelle in Anlage 2 zum GKG lesen Sie den Betrag einer vollen Gebühr ab und multiplizieren ihn mit dem Gebührensatz aus dem Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GKG). Ausführlich: Gerichtskosten nach dem GKG.
Welche Kosten gehören zum Prozesskostenrisiko?
Zum Prozesskostenrisiko gehört alles, was der Mandant im Fall des vollständigen Unterliegens tragen müsste. Das sind die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten und die erstattungsfähigen Anwaltskosten der Gegenseite (§ 91 Abs. 1 ZPO). Ausführlich: Prozesskostenrisiko berechnen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 2 RVG – Höhe der Vergütung
- § 3a RVG – Vergütungsvereinbarung
- § 9 RVG – Vorschuss
- § 10 RVG – Berechnung
- § 13 RVG – Wertgebühren
- § 91 ZPO – Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.