Das Wichtigste in Kürze
- Fristen werden nach §§ 187 ff. BGB berechnet; für gerichtliche Fristen verweist § 222 Abs. 1 ZPO auf diese Regeln.
- Die Kanzlei muss Fristen so organisieren, dass Versäumnisse ausgeschlossen sind, denn Fehler des Anwalts werden der Partei nach § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet.
- Bei unverschuldeter Versäumung einer Notfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist kommt Wiedereinsetzung nach §§ 233 ff. ZPO in Betracht.
Worum es in diesem Ratgeber geht
Dieser Ratgeber richtet sich an Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Kanzleimitarbeitende, die Fristen berechnen, notieren und überwachen. Er erklärt die gesetzlichen Grundlagen und die organisatorischen Anforderungen, die die Rechtsprechung an eine Kanzlei stellt, und gibt praktische Hinweise für den Kanzleialltag.
Im Mittelpunkt stehen drei Fragen: Wie wird eine Frist richtig berechnet? Wie muss die Kanzlei organisiert sein, damit keine Frist verloren geht? Und was ist zu tun, wenn doch eine Frist versäumt wurde? Die Beiträge behandeln dazu die Fristberechnung nach dem BGB, Wochenenden und Feiertage, Vorfristen, Fristenkontrolle, elektronische Kalender, Zustellungen über das beA, die verschiedenen Fristarten, Vertretungsregeln und die Wiedereinsetzung.
Fristversäumnisse gehören zu den besonders folgenreichen Haftungsrisiken im Anwaltsberuf, weil sie zum Verlust eines Rechtsbehelfs führen können. Die Beiträge informieren allgemein, nennen die einschlägigen Normen und ersetzen nicht die Prüfung des jeweiligen Verfahrens und Einzelfalls.
Fristberechnung nach §§ 187 ff. BGB – mit Beispielen
Die Grundlage jeder Fristberechnung sind die §§ 187 bis 193 BGB. Der Beitrag erklärt, wann eine Frist beginnt und endet, worin sich Ereignis- und Beginnfrist unterscheiden, und rechnet typische Fälle durch. Ausführlich: Fristberechnung nach §§ 187 ff. BGB – mit Beispielen.
Fristende an Wochenende und Feiertag
Fällt ein Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich. Der Beitrag zeigt, welche Norm gilt, welche Feiertage zählen und wo in der Praxis Fehler entstehen. Ausführlich: Fristende an Wochenende und Feiertag.
Vorfrist richtig notieren
Die Vorfrist ist ein internes Warnsignal vor dem Fristablauf. Der Beitrag erläutert ihren Zweck, eine sinnvolle Dauer und die Eintragung im Fristenkalender. Ausführlich: Vorfrist richtig notieren.
Fristenkontrolle und Vier-Augen-Prinzip
Die Rechtsprechung stellt klare Anforderungen an die Fristenorganisation. Der Beitrag beschreibt diese Anforderungen, das Vier-Augen-Prinzip und die Ausgangskontrolle am Tagesende. Ausführlich: Fristenkontrolle und Vier-Augen-Prinzip.
Wiedereinsetzung nach Fristversäumnis
Wer eine Frist ohne Verschulden versäumt, kann Wiedereinsetzung beantragen. Der Beitrag nennt die Voraussetzungen, die Antragsfristen und die Hürde des Organisationsverschuldens. Ausführlich: Wiedereinsetzung nach Fristversäumnis.
Der elektronische Fristenkalender
Elektronische Fristenkalender sind heute Standard, müssen aber bestimmte Anforderungen erfüllen. Der Beitrag behandelt Zulässigkeit, Eingabekontrolle sowie Sicherung und Systemausfall. Ausführlich: Der elektronische Fristenkalender.
Fristbeginn bei beA-Zustellungen
Bei Zustellungen über das beA hängt der Fristbeginn vom elektronischen Empfangsbekenntnis ab. Der Beitrag erklärt Zustellung, eEB und die richtige Notierung des Fristbeginns. Ausführlich: Fristbeginn bei beA-Zustellungen.
Fristarten im Überblick
Gesetzliche, richterliche und Notfristen folgen unterschiedlichen Regeln. Der Beitrag ordnet die Fristarten ein und zeigt, welche verlängert werden können. Ausführlich: Fristarten im Überblick.
Fristen in Urlaub und Krankheit
Urlaub und Krankheit sind Risikozeiten für Fristen. Der Beitrag beschreibt, wie Vertretung, Übergabe und Kontrolle während der Abwesenheit organisiert werden. Ausführlich: Fristen in Urlaub und Krankheit.
Alle Themen im Überblick
Fristberechnung nach §§ 187 ff. BGB – mit Beispielen
Wann beginnt eine Frist, wann endet sie, welche Tage zählen mit? Fristberechnung nach §§ 187 ff. BGB mit Rechenbeispielen.
Fristende an Wochenende und Feiertag
Was gilt, wenn das Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag fällt? § 193 BGB, § 222 Abs. 2 ZPO und Landesfeiertage.
Vorfrist richtig notieren
Wozu dient die Vorfrist, wann wird sie notiert und wie organisieren Kanzleien sie zuverlässig?
Fristenkontrolle und Vier-Augen-Prinzip
Wie muss die Fristenkontrolle in der Kanzlei organisiert sein? Anforderungen der Rechtsprechung und das Vier-Augen-Prinzip.
Wiedereinsetzung nach Fristversäumnis
Frist versäumt? Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Antragsfrist, Glaubhaftmachung und Organisationsverschulden.
Der elektronische Fristenkalender
Welche Anforderungen gelten für einen elektronischen Fristenkalender in der Anwaltskanzlei? Führung, Kontrolle und Sicherung.
Fristbeginn bei beA-Zustellungen
Wann beginnt die Frist bei Zustellung über das beA? Elektronisches Empfangsbekenntnis, Zugang und Fristbeginn verständlich erklärt.
Fristarten im Überblick
Notfristen, gesetzliche, richterliche und vertragliche Fristen: Was die Fristarten unterscheidet und was das für die Kanzlei bedeutet.
Fristen in Urlaub und Krankheit
Wie organisiert die Kanzlei Fristen, wenn jemand fehlt? Vertretung, Übergabe und Kontrolle bei Urlaub und Krankheit.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Wann beginnt eine Frist?
Eine Frist beginnt grundsätzlich an dem Tag, der auf das fristauslösende Ereignis folgt. Das ordnet § 187 Abs. 1 BGB an: Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, wird dieser Tag nicht mitgerechnet. Ausführlich: Fristberechnung nach §§ 187 ff. BGB – mit Beispielen.
Welche Regel gilt am Wochenende?
Endet eine prozessuale Frist an einem Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, endet sie nach § 222 Abs. 2 ZPO erst mit Ablauf des nächsten Werktags. Die Regel gilt über § 57 Abs. 2 VwGO und § 54 Abs. 2 FGO auch im Verwaltungs- und Finanzprozess. Im Sozialprozess folgt die entsprechende Regel unmittelbar aus § 64 Abs. 3 SGG. In arbeitsgerichtlichen Verfahren sind die jeweiligen Verweisungen auf die ZPO zu berücksichtigen. Ausführlich: Fristende an Wochenende und Feiertag.
Wozu dient eine Vorfrist?
Eine Vorfrist stellt sicher, dass die Akte so rechtzeitig vorgelegt wird, dass die fristgebundene Arbeit noch ordnungsgemäß erledigt werden kann. Sie ist keine gesetzliche Frist, sondern ein Organisationsmittel der Kanzlei. Ausführlich: Vorfrist richtig notieren.
Was verlangt die Rechtsprechung?
Die Rechtsprechung verlangt eine Büroorganisation, die Fristversäumnisse nach menschlichem Ermessen ausschließt. Das folgt aus dem Maßstab des § 233 ZPO, nach dem nur eine unverschuldete Säumnis zur Wiedereinsetzung führt, und aus der Zurechnung nach § 85 Abs. 2 ZPO. Ausführlich: Fristenkontrolle und Vier-Augen-Prinzip.
Wann ist Wiedereinsetzung möglich?
Wiedereinsetzung ist möglich, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, eine Notfrist oder bestimmte Begründungsfristen einzuhalten. Das regelt § 233 Satz 1 ZPO. Erfasst sind neben Notfristen die Fristen zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde und der Rechtsbeschwerde sowie die Wiedereinsetzungsfrist selbst. Ausführlich: Wiedereinsetzung nach Fristversäumnis.
Ist ein elektronischer Fristenkalender zulässig?
Ja, ein elektronischer Fristenkalender ist zulässig. Kein Gesetz schreibt eine bestimmte Form des Fristenkalenders vor; entscheidend ist, dass die Organisation Fristversäumnisse zuverlässig verhindert. Ausführlich: Der elektronische Fristenkalender.
Wann gilt ein Dokument als zugestellt?
Eine Zustellung an Rechtsanwälte gegen eEB setzt voraus, dass das Dokument mit Empfangsbereitschaft als Zustellung entgegengenommen wird. Die technische Abrufbarkeit allein genügt nicht; auch eine Heilung allein durch den nachgewiesenen Zugang scheidet bei fehlendem Annahmewillen aus (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2025 – AnwZ (Brfg) 8/25). Ausführlich: Fristbeginn bei beA-Zustellungen.
Worin unterscheiden sich gesetzliche und richterliche Fristen?
Gesetzliche Fristen sind im Gesetz selbst bestimmt, richterliche Fristen setzt das Gericht im laufenden Verfahren fest. Die Unterscheidung entscheidet darüber, ob und wie eine Frist verlängert werden kann. Ausführlich: Fristarten im Überblick.
Wann muss ich die Vertretung nach § 53 Abs. 1 BRAO regeln?
Bei planbarer Abwesenheit ist die Vertretung rechtzeitig vor Beginn zu organisieren. § 53 Abs. 1 BRAO unterscheidet zwei Fälle: eine länger als eine Woche dauernde Verhinderung an der Berufsausübung und die beabsichtigte Entfernung von der Kanzlei für mehr als zwei Wochen. Unabhängig davon müssen Zustellungen, Fristen und der Posteingang auch bei kürzerer Abwesenheit zuverlässig überwacht werden. Ausführlich: Fristen in Urlaub und Krankheit.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 187 BGB – Fristbeginn
- § 188 BGB – Fristende
- § 222 ZPO – Fristberechnung
- § 233 ZPO – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 85 ZPO – Wirkung der Prozessvollmacht
- § 173 ZPO – Zustellung von elektronischen Dokumenten
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.